Finanzierung und Rechtsstatus der Doula

In der Regel sind alle Leistungen, die die Doula durchführt, Privatleistungen und werden somit nicht von den Krankenkassen übernommen. Auftraggeber der Doula ist die werdende Mutter bzw. das Paar. Die Doula ist somit in ihrer Arbeit allein der werdenden Mutter/dem Paar verpflichtet und keiner Institution oder Organisation.

Im Krankenhaus, Geburtshaus oder bei der Hausgeburt ist sie Gast und so auch rechtlich zu sehen. Eine Doula fällt keine Entscheidungen für die Gebärende während der Geburt. Sie schließt einen schriftlichen Vertrag mit der Frau/Paar ab. In diesem Vertrag sind nicht nur die Leistungen aufgeführt, sondern auch die finanzielle Vereinbarung. Ob die Kosten in Raten gezahlt werden, ist Verhandlungssache.

Wenn eine Frau/Paar die Kosten nicht aufbringen kann, dann übernehmen das im Einzelfall Hilfsorganisationen wie die Schwangernberatungsstellen, z.B. über die Bundesstiftung Mutter und Kind oder über den Verein Doulas in Deutschland, bei dem ein Antrag auf Beihilfe gestellt werden kann, sofern eine DiD-Doula die Begleitung übernimmt (vgl. https://www.doulas-in-deutschland.de/der-verein/).

Die Doulas arbeiten selbständig und müssen eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen. Ihre Einnahmen hat sie dem Finanzamt mitzuteilen. Sie kann im Rahmen als Freiberuflerin und Kleinunternehmerin tätig sein. Die Einhaltung des Datenschutzes und die Verschwiegenheit gegenüber Dritten sind selbstverständlich.